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Situation in der Ukraine

Інформація для українців [pdf, 342 KB]

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Dafür müssen Sie sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Das müssen Sie aber nicht heute und morgen tun – Sie haben dafür bis zu 90 Tage Zeit.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten vor den Bundesasylzentren zu ersparen, erfahren Sie hier, in welchem der Bundesasylzentren zum jeweiligen Zeitpunkt noch Kapazitäten für die Registratur vorhanden sind. Wenn ein Zentrum bereits rot ist, macht es keinen Sinn, wenn Sie dorthin aufbrechen.

Roter Status: Keine Kapazität – Oranger Status: wenig Kapazität – Grüner Status: grosse Kapazität.

Öffungszeiten der Bundesasylzentren zur Registratur ukrainischer Geflüchteter: Täglich von 9 bis 16 Uhr.

Falls Sie Ukrainische Familien unterstützen möchten und Wohnraum / Unterkünfte zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich bei uns:

Gemeindeverwaltung Leutwil
Mail: gemeindeverwaltung@leutwil.ch
Tel: 062 777 15 59

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Formulare:
Sozialhilfegesuch Schutzbedürftige [pdf, 59 KB]
Erklärung Sozialhilfegesuch [pdf, 56 KB]
Vollmacht Sozialhilfegesuch [pdf, 42 KB]

Für eine gültige Gesuchseinreichung müssen alle Formulare vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden.