Öffentliche Rechtsauskunft
Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau "sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen". Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung, die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis.
Im Bezirk Kulm steht Ihnen die folgende Rechtsauskunftsstelle zur Verfügung:
Unterkulm
jeden 1. und 3. Donnerstag des Monats
17.00 - 18.00 Uhr
Bezirksgebäude, 1. OG
Beteiligte Anwaltsbüros
Termine 2026
Das Sekretariat des Aargauischen Anwaltsverbandes erteilt weder telefonisch noch schriftlich Rechtsauskünfte.