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Kindes- und Erwachsenenschutzwesen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ab 1. Januar 2013 ist das Familiengericht am Bezirksgericht Kulm.

Das Familiengericht ordnet Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an. Massnahmen können auch auf eigenes Begehren der betroffenen Person errichtet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Familiengericht:

Familiengericht Kulm
c/o Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56 

zur Abteilung Gemeindekanzlei

Begleitete Besuchstage Aargau

Was sind die Begleiteten Besuchstage?

Die Begleiteten Besuchstage sind für Kinder getrennt lebender, geschiedener, allein erziehender oder in anderen konfliktbeladenen Verhältnissen lebender Eltern im Kanton Aargau.

Eltern, welche mit besonderen Trennungs-, Scheidungs- oder anderen Konflikten konfrontiert sind und das Besuchsrecht nicht selbständig zum Wohl des Kindes wahrnehmen können, bieten die Begleiteten Besuchstage einen geschützten Rahmen für die Ausübung des Besuchsrechts unter fachlicher Begleitung.