Schweizer Pass und Identitätskarte
Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde beantragt werden. Dazu müssen Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Bei Ihrem Besuch wird das Antragsformular ausgefüllt. Es muss durch Sie unterzeichnet werden. Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.
Bringen sie bitte folgende Unterlagen mit:
- bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
- ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); beachten Sie bitte die Fotomustertafel.
- Gebühren (die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerdienste zu bezahlen).
| Identitätskarte |
Gültigkeitsdauer |
Gebühren |
|---|---|---|
| Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
| Minderjährige | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Die Ausweise werden Ihnen rund 10 Arbeitstage nach der Antragsstellung eingeschrieben zugestellt.
Schweizer Pass
Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken. Die heutigen Passmodelle (Pass 03 und Pass 06) bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Bestellmöglichkeiten
Der Pass 10 und das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden (via Internet www.schweizerpass.ch) oder telefonisch unter Tel. 062 835 19 28). Es erfolgt keine Antragsstellung bei der Gemeinde mehr. Eine vorgängige Terminvereinbarung mit dem Passamt Aarau (Tel. 062 835 19 28) ist unerlässlich. Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen.
| Pass 10 | Gültigkeitsdauer | Gebühren Pass 10 | Gebühren Kombiangebot
(Pass 10 und Identitätskarte) |
|---|---|---|---|
| Erwachsene | 10 Jahre | CHF 145.00 | CHF 158.00 |
| Minderjährige | 5 Jahre | CHF 65.00 | CHF 78.00 |
Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei den Einwohnerdiensten oder beim Passamt Aarau ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Dienstleistung
Informationen zum Pass
Pass- und Patentamt Kanton Aargau
zur Abteilung Einwohnerkontrolle