Adressauskünfte
Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft (Einzelauskunft) benötigen wir folgendes:
- Schriftliche Anfrage
- Interessenachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Die Kosten für eine Adressauskunft belaufen sich auf CHF 20 und werden in Rechnung gestellt. Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.