Navigieren in Leutwil

Adressauskünfte

Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft (Einzelauskunft) benötigen wir folgendes:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessenachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Die Kosten für eine Adressauskunft belaufen sich auf CHF 20 und werden in Rechnung gestellt. Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

zur Abteilung Einwohnerkontrolle