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Rentenalter

Der ordentliche Anspruch auf Altersrente entsteht für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Die Altersrente kann auch um 1 oder 2 ganze Jahre vorbezogen oder um höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden (Flexibles Rentenalter).  Die Rentenzahlung beginnt im Folgemonat nach Anspruch.

Wichtige Links

Informationen zu Altersrenten der SVA Aargau
Merkblatt "Flexibles Rentenalter"
Merkblatt "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV"


zur Abteilung SVA-Zweigstelle