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AHV-Beiträge: Zahlungspflicht auch ohne Erwerb?

Mit Erreichen des 21. Lebensjahres sind AHV-Beiträge zu leisten. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner den doppelten Minimalbeitrag bezahlt. Minimaler Jahresbeitrag für Ehegatten = Fr. 960.00 (2 x 480.00). Einzelpersonen müssen einen jährlichen Mindestbeitrag von Fr. 480.00 erreichen, um keine zusätzlichen Beiträge zu bezahlen.

Wichtige Links

Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge bei geringem Nebeneinkommen
SVA-Aargau 


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