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Einkommensänderungen

Die Steuerveranlagung und -Rechnung wird aufgrund der Einkünfte und Abzüge des vergangenen Kalenderjahres berechnet. Anfangs des laufenden Jahres erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung des aktuellen Jahres.

Bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres kann unter Angabe der neuen bzw. der veränderten Faktoren beim Steueramt eine angepasste provisorische Rechnung verlangt werden. 

 


Steueramt Dürrenäsch