Navigieren in Leutwil

Initiativbegehren

Stimmbürger/innen können durch die Einreichung eines Initiativbegehrens die Behandlung eines Gegenstandes in der Gemeindeversammlung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es die Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigten von Leutwil.
Initiativbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Dienstleistung:


zur Abteilung Gemeindekanzlei