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Gemeindeversammlungen

Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November/Dezember).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Die Versammlungsdaten:

Rechnungs-Gemeindeversammlung, jeweils im Mai/Juni
Budget-Gemeindeversammlung, jeweils im November/Dezember

Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen finden ebenfalls zweimal pro Jahr statt, direkt anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlungen.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget)
  • Genehmigung der Ortsbürgerrechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Erteilung des Ortsbürgerrechts


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