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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Exekutive und damit Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. In Leutwil besteht der Gemeinderat aus 5 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vizeammann und drei Gemeinderäte). Die Gemeindebehörde wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Die ordentlichen Gemeinderatssitzungen finden alle zwei Wochen jeweils am Montag ab 19.00 Uhr statt. Eingaben an den Gemeinderat sind schriftlich bis spätestens am Donnerstag, vor der Sitzung bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Über die genauen Sitzungsdaten und formellen Anfordernisse gibt die Gemeindeschreiberin Auskunft.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
  • Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
  • Anstellung des Gemeindepersonals
  • Zweckmässige und fortschrittliche Organisation der Verwaltung
  • Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge
  • Vormundschafts- und Sozialbehörde
  • Baupolizeibehörde


Zusammensetzung des Gemeinderates