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Erbbescheinigungen

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist das Gerichtspräsidium am letzten Wohnort des Erblassers. Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56

Dienstleistungen
Merkblatt zur Bestellung einer Erbbescheinigung / Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt
Bestellformular

zur Abteilung Gemeindekanzlei