Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Möchten Sie sich in einer aargauischen Gemeinde einbürgern lassen? Auf diesen Seiten finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema.
Einbürgerung im Aargau
Ein Gesuch um Einbügerung muss auf dem offiziellen Formular beim Gemeinderat des Wohnortes gestellt werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Dienstleistungen
- Ordentliche Einbürgerung: Kantonale Informationen
- Merkblatt ordentliche Einbürgerung gültig am 1.1.2018
- Verfahrensablauf
Erleichterte Einbürgerung
Gesuchssteller/innen sind insbesondere ausländische Ehegatten von schweizerischen Ehepartnern sowie ausländischer Kinder eines schweizerischen Elternteils.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Bundesamt für Migration eingereicht werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.