Hundekontrolle / Hundetaxen
Hundekontrolle
Am 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft getreten:
- Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
- Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Jahr und Hund Fr. 120.-- und wird jährlich im Mai in Rechnung gestellt.
- Bei Neuanschaffung sowie Zuzug müssen Hunde innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden.
- Für Rassetypen, welche als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.
- Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Wohngemeinde und dem AMICUS innert 10 Tagen zu melden.
Antworten auf Fragen und weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite des Kanton Aargau.