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Hundekontrolle / Hundetaxen

Hundekontrolle

Am 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft getreten:

  • Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
  • Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Jahr und Hund Fr. 120.-- und wird jährlich im Mai in Rechnung gestellt.
  • Bei Neuanschaffung sowie Zuzug müssen Hunde innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden.
  • Für Rassetypen, welche als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.
  • Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Wohngemeinde und dem AMICUS innert 10 Tagen zu melden.

Antworten auf Fragen und weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite des Kanton Aargau.

  

Dienstleistung

Veterinärdienst Kanton Aargau
Hundegesetz
Hundeverordnung