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Baugesuchsverfahren

Unsere Bauverwaltung berät Sie gerne persönlich oder telefonisch zu Fragen im Zusammenhang mit einem Baugesuch oder zu allgemeinen baurechtlichen Fragen.

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baugesuchsformulare können bei der Bauverwaltung bezogen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Leutwil (Lenzburger Bezirksanzeiger) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einsprache erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einsprachen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.
Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden.

Dienstleistung:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilungen für Baubewilligungen

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